Warnmarkierung nach §35 StVO aus Reflexfolie links- und rechtsweisend für Fahrzeuge mit Sonderrechten im Sinne der StVO. Arbeitsfahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch nehmen, müssen eine rot-weiß-rote Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 „Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten“ tragen. Diese Sicherheitskennzeichnung muss aus den retroreflektierenden Aufsichtfarben für Verkehrszeichen bestehen.
Die Folien werden von uns gemäß der StVO angebracht.